Wie Künstler erfolgreich ihre Kunst verkaufen

Kreativität, Rechtliches

Schutz vor geistigen Kunstdieben – Urheberrecht für bildende Künstler

Wenn ich mein Kunstwerk online ausstelle, kann es dann „geklaut“ werden?

Was kann ich überhaupt tun, wenn jemand mein Kunstwerk einfach kopiert?

Die Angst vor dem „geistigen“ Kunstdiebstahl treibt viele Künstler um. Dabei gibt es ein Recht, das ganz auf der Seite der Künstler steht und das sogar nach dem Kauf: Das Urheberrecht.

Auch das genaue Gegenteil beschäftigt viele Künstler: Darf ich die Idee eines Kunstwerks übernehmen? Nirgends wird so viel geklaut wie in der Kunst, oder?

Wir haben einige Informationen mit Antworten auf diese Fragen zusammengetragen.

Ein Kunstwerk ist geschützt
– die Idee ist aber frei!

„Gute Künstler kopieren, große Künstler stehlen.“

Pablo Picasso (angeblich)

Dieses Zitat von Picasso ist recht berühmt und wird wohl meistens falsch verstanden (interessanterweise scheint auch niemand die Quelle dieses Zitats finden zu können und womöglich kommt der Satz eher vom Apple-Gründer Steve Jobs – wen es interessiert, mehr dazu hier).

Anmerkung: Zitieren ist übrigens erlaubt, wenn man es richtig macht. Und dieses Foto von Pablo Picasso darf ich verwenden, weil es „gemeinfrei“ ist.

Beschäftigen soll uns das Zitat an dieser Stelle, weil es den Unterschied zeigen kann, was beim „geistigen Kunstdiebstahl“ erlaubt ist und was nicht:

Ein wichtiger Grundsatz im Urheberrecht ist die Freiheit der Idee. Eine Bildidee ist nicht urheberrechtlich geschützt. Erst die konkrete Umsetzung in einer bestimmten Form (Skizze, Gemälde, Skulptur) wird geschützt. Eine Bildidee kann auf unterschiedliche Arten ausgeführt werden. Nehmen wir zum Beispiel das Abendmahl von Jesus Christus. Kaum ein Thema hat derart vielfältige Interpretationen erfahren. Dennoch ist jede dieser Interpretationen eingenständig geschützt, und zwar in ihrer konkreten Ausführungsform. Die Idee dahinter bleibt jedoch frei. Jeder darf sie aufgreifen und seine eigene Interpretation anfertigen und präsentieren.

Quelle: „Bildende Kunst“, Stand 09.02.2018
http://mein-urheberrecht.de/bildendekunst.html

Wenn wir uns das „kopieren“ in dem obigen Picasso-Zitat ansehen, d.h. wenn jemand ein Kunstwerk einfach 1 zu 1 abmalt, dann ist das für den Eigengebrauch oder das Kunststudium erlaubt, aber nicht für gewerbliche Zwecke (es sei denn die Schutzfrist des Urheberrechts des kopierten Künstlers ist abgelaufen). Wenn Du aber die zugrundeliegende „Idee“ des Kunstwerks übernimmst und daraus ein eigenes Kunstwerk kreierst, dann ist das erlaubt.

Das gilt natürlich auch für andere Künstler, die DEINE Idee „klauen“.

Die Waffe des Rechts für Künstler:
Das Urheberrecht

Bildende Künstler verkaufen ihre Werke meist als Einzelstücke bzw. Originale. Im Vergleich zur Literatur oder Musik spielt das Urheberrecht in der bildenden Kunst daher eine untergeordnete Rolle. Die Einnahmen durch Nutzungsrechte sind bei einem Unikat im Vergleich zu Büchern oder Musikstücken wesentlich geringer. Dennoch ist das Urheberrecht auch in der bildenden Kunst wichtig, hier vor allem wegen des Urheberpersönlichkeitsrechts.

Dem Künstler steht das ausschließliche Recht der Verwertung zu – manchmal sogar nach einem Verkauf

Dem Urheber des Werkes steht das ausschließliche Recht der Verwertung zu (siehe § 15 UrhG:

Verwertungsrecht ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, es zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.

Quelle: Wikipedia, Stand 09.02.2018
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsrecht

Wichtig ist dabei, dass das Recht zur Veröffentlichung nur einmalig, bei der Erstveröffentlichung gilt. Willst Du als Künstler das Ausstellungsrecht behalten, musst Du das mit dem Käufer extra vereinbaren. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben aber auch nach dem Verkauf eines Kunstwerks beim Künstler. Einen kleinen Einblick in die Wertschöpfungskette für Künstler wie Damian Hirst oder auch Gerhard Richter und die Fragen der Veröffentlichungen von Kunstwerken bietet der Artikel „Aus dem Museum ins Netz“ der SZ.

Wenn jemand nach dem Verkauf mit Deinem Kunstwerk Geld verdienen will, dann bleibst Du daran beteiligt. In Wikipedia ist dazu folgendes nachzulesen: „Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt sich, dass der Urheber an jeder (erneuten) Verwertung teilhaben soll, so dass auch eine modifizierte Inverkehrbringung einen Vergütungsanspruch für den Urheber begründen kann.“ (siehe hier).

Darf jemand mein Kunstwerk im Internet einfach klauen?

Damit ist klar: Niemand darf einfach die Bilddatei Deines Kunstwerks aus dem Internet herunterladen und dann diese Bilddatei irgendwie gewerblich verwerten. Das wäre tatsächlich geistiger Diebstahl und Du könntest rechtlich dagegen vorgehen. Dort greift das Urheberrecht und schützt Dich und Dein Werk.

Wenn Du aber als erster Künstler die Idee hattest, einen lila Kaktus auf dem Kopf stehend zu malen, dann gebührt Dir die Ehre als erster die Idee gehabt und umgesetzt zu haben. Aber es steht auch jedem anderen Künstler frei, diese Idee auf seine Art künstlerisch umzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht

Wer sich einmal mit dem Urheberrecht beschäftigt, kann bei der Fülle an Informationen schnell die Übersicht verlieren. Deshalb haben wir versucht, den Dschungel etwas zu lichten, und hier einige hilfreiche Links zum Thema Urheberrecht allgemein und speziell in der bildenden Kunst zusammengestellt:

1. Urheberrecht auf Wikipedia
Alles über das Urheberrecht in Deutschland und weltweit. Von der Geschichte über Gesetzgebungstechnik bis hin zu Urheberrechten für einzelne Werkarten, wie Fotografien oder Auftragsarbeiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

2. Urheberrecht in der bildenden Kunst
Wann stellt eine Übernahme oder Anlehnung eine Rechtsverletzung dar? Was ist ausdrücklich erlaubt? Wie sieht es bei Collagen aus? Ein interessanter Überblick über das Urheberrecht in der bildenden Kunst, bei dem leider nicht ganz klar ist, wer den Artikel geschrieben hat. Da einige Punkte anschaulich dargestellt werden und alles inhaltlich korrekt zu sein scheint, haben wir den Link trotzdem mit aufgenommen. Aber wichtig bleibt hier immer. Im Zweifel einen Rechtsanwalt fragen!

http://mein-urheberrecht.de/bildendekunst.html

3. Häufige Fragen zum Urheberrecht

Häufige Fragen zum Urheberrecht von der Idee, über die Schutzdauer bis zu Kopieren, Copyright-Symbolen und Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen kurz und klar beantwortet von der Kanzlei Anwaltskanzlei Reichhardt & Schlotz.

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-faq.html

4. Verkauf des Originals = Verlust der Nutzungsrechte?

In diesem Blog-Artikel der Kanzlei vom Berg & Partner geht es um die Besonderheiten des Verkaufs von originalen Kunstwerken (Unikate).

http://kunstrechtblog.de/verkauf-des-originals-verlust-der-nutzungsrechte/

5. Urheberrecht und Werke der bildenden Künste
Wie unterscheiden sich das Urheberrecht von Grafik, klassischen Kunstwerken oder angewandte Kunst? Das und mehr erfährst du beim Rechtsanwalt Metzler. Auch Links und Informationen zum Designrecht und dem europäisches Geschmacksmuster gibt es hier.

6. Rechtsinfos/Urheberrecht/Kunst

Beiträge und Rechtsprechungsnachweise aus dem Gebiet des “Kunstrechts” auch im Rahmen des Urheberrechts auf der Website der Kanzlei Brennecke & Partner.

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Rechtsinfos/Urheberrecht/Kunst/

7. Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

Eine Übersicht der 55 Paragraphen des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und Photographien. Veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Wichtiger Hinweis: Wir können keine Gewähr für die Informationen in diesem Artikel übernehmen. Falls Du konkrete Rechtsfragen zum Urheberrecht hast oder rechtlichen Rat benötigst, wende Dich bitte direkt an einen entsprechenden Fachanwalt. Noch eine Anmerkung: Die oben genannten Links auf Webseiten von Rechtsanwälten sind aber keine Empfehlungen der Rechtsanwälte von uns. Wir haben zu den Kanzleien bisher keinen Kontakt, fanden aber die gefunden Artikel hilfreich zum Thema Urheberrecht für Künstler.

Aktualisierung 15.06.2022:

Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) trat am 1. August 2021 in Deutschland in Kraft (UrhDaG). Es enthält neue Regeln, wie Nutzer*innen von Internet-Plattformen fremde Werke nutzen, nachahmen, übernehmen und veröffentlichen dürfen.

Hier ein aktuellerer Artikel zum Thema: „Was dürfen (und müssen?) Künstler kopieren: Pastiche-Urteil zum Urheberrecht

© 2018 für die beiden Grafiken: Matthias Klopp

Wir recherchieren und schreiben alle Artikel sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei können wir für die genannten Informationen keine Gewähr übernehmen. Bei rechtlichen Fragen und in wichtigen Fällen wende Dich bitte an einen entsprechenden Fachanwalt oder Experten. Falls es ein Problem gibt oder Du Fragen, Hinweise, Beschwerden oder Anregungen zu diesem Artikel hast, schick uns bitte eine » Nachricht, damit wir uns darum kümmern können.

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